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Versicherungsfragen

Die kiefer­orthopädis­chen Behand­lun­gen wer­den in Deutsch­land zum größten Teil von der geset­zlichen Kranken­ver­sicherung über­nom­men. Aus Kosten­grün­den wur­den fünf sog. kiefer­orthopädis­che Indika­tion­s­grup­pen entwick­elt. Nur wenn die Fehlstel­lung der Kiefer und/oder der Zähne die Gruppe 3 bis 5 erre­icht, übern­immt die geset­zliche Kranken­ver­sicherung die Grund­ver­sorgung. Dies bedeutet nicht, dass die Grup­pen 1 und 2 keine behand­lungs­bedürftige Fehlstel­lung habe und nur reine Kos­metik sind. Zu Beginn übernehmen die geset­zlichen Krankenkassen 80 %, bei in Behand­lung befind­lichen Geschwis­tern 90 % der Kosten. Die verbleiben­den 20 % müssen die Eltern zunächst bezahlen, wenn die Behand­lung kor­rekt abgeschlossen wurde, wird dieser Eigenan­teil als Lohn für gute Mitar­beit an die Eltern ausgezahlt.

Viele Zusat­zleis­tun­gen, wie zum Beispiel schönere Brack­ets oder Geräte, die einem die Mitar­beit erle­ichtern (Non Com­pli­ance Geräte), wer­den von den geset­zlichen Krankenkassen nicht bezahlt.

Bei pri­vat ver­sicherten Patien­ten entschei­det immer der indi­vidu­elle Ver­sicherungsver­trag über die Leistungen.

Alle Behand­lun­gen von Erwach­se­nen wer­den von der geset­zlichen Kranken­ver­sicherung nicht bezahlt. Eine Aus­nahme sind die Fehlstel­lun­gen, die im Bere­ich der Kiefer­fehlstel­lung so aus­geprägt sind, dass diese Kor­rek­tur nur in Zusam­me­nar­beit mit einem Chirur­gen erfol­gen kann.

Dr. Gun­di Min­der­mann & Kol­le­gen
Fachzah­närzte für Kieferorthopädie

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27432 Bre­mervörde

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